Mach Druck und versende mit einem Klick einen Brief an die zuständigen Abgeordneten!
Bald wird im Innenausschuss über ein Verbot biometrischer Fernidentifikation beraten und wir wollen Abgeordnete überzeugen, die sich noch nicht klar positioniert haben.
Klick dazu auf eine Partei/Fraktion, an die du appellieren möchtest und es öffnet sich automatisch eine von uns vorformulierte E-Mail.
Tipp: Anpassungen wie ein eigener Betreff, eine eigene Einleitung und natürlich euer Name am Ende der E-Mail helfen sehr dabei einen Eindruck zu hinterlassen.
Versende die Mail für die größte Wirkung mit nur 3 Klicks an alle drei Ampel-Parteien!
Anders Mitmachen
Falls du kein E-Mail Program hast das die Links oben unterstützt, oder nicht die Adressen aller Abgeordneten angezeigt werden, kannst du hier den Mailtext und die Adressen mit zwei Klicks in deine E-Mail kopieren:
Unsere vorformulierte E-Mail ist adressiert an die/den jeweilige:n Berichterstatter:in mit allen Ausschussmitgliedern und lautet:
Betreff: Verbieten Sie automatisierte biometrische Fernidentifikation!
Sehr geehrte MdBs der Ausschüsse Inneres und Digitales,
sehr geehrte(r) Berichterstatter(in) Herr/Frau So Und So,
gegenwärtig erleben wir den Versuch, mit dem Sicherheitspaket weitreichende Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden im Schnelldurchlauf zu beschließen. So sollen BKA, Bundespolizei und BAMF künftig zu verschiedenen Zwecken das Internet mit biometrischen Daten wie Bildern und Stimmen abgleichen dürfen und dafür riesige biometrische Datenbanken erstellen. Außerdem ist geplant Polizeidatenbestände in einer Größenordnung anlasslos zusammenzuführen, die historisch einmalig sein dürfte.
Doch auch bereits bestehende Technologien wie sogenannte „biometrische Fernidentifizierungssysteme“ stellen ein erhebliches Risiko für die Grundrechte der Menschen in Deutschland dar. Die anstehende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bietet an dieser Stelle jedoch die entscheidende Chance, den Einsatz dieser missbrauchsanfälligen Technologie im öffentlichen Raum zu verbieten und die Bewegungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Menschen in Deutschland zu sichern.
Wie mehrere Expert:innen in der Anhörung zur BDSG-Novelle im Innenausschuss am 24. Juni 2024 bestätigt haben, bergen derartige biometrische Fernidentifizierungssysteme die Gefahr, dass Menschen sich im öffentlichen Raum nicht mehr anonym bewegen können. Durch flächendeckende Gesichtserkennung und andere biometrische Verfahren kann nachvollzogen werden, wer sich wann, wo und mit wem bewegt. Das betrifft die Wege zum Supermarkt und in die Arbeit, aber auch zur Gynäkologin und nicht zuletzt auch die Teilnahme an einer Demonstration.
Biometrische Merkmale zur Identifizierung von Personen stehen unter besonderem Schutz im nationalen und europäischen Datenschutzrecht. Gesicht, Stimme und Iris etc. können nicht verändert werden; die Person bleibt damit grundsätzlich ihr ganzes Leben identifizierbar. Die anlasslose Erhebung und Weiterverarbeitung dieser Merkmale unbeteiligter Menschen erhöht den Anpassungsdruck in der Gesellschaft ("chilling effects"). Gerade in demokratischen Gesellschaften ist es jedoch unerlässlich, dass die Menschen sich frei und ohne Überwachungsdruck bewegen können. Anonymität im öffentlichen Raum (ob online oder offline) ist eine der Grundvoraussetzungen für freie Meinungsäußerung. Biometrische Fernidentifizierungssysteme jedoch gefährden diese zentrale Grundlage unserer Demokratie.
Ich fordere Sie daher auf: Tragen Sie nicht dazu bei, dass ein derart missbrauchsanfälliges Instrument geschaffen wird, mit dem Demokratiefeinde jetzt, oder in 10 Jahren – in NRW oder in Thüringen – gegen Andersdenkende vorgehen können.
An dieser Stelle können Sie als MdB und Mitglied des Innenausschusses oder des Ausschusses für Digitales einen Unterschied machen:
Der AI Act der Europäischen Union bietet auf nationaler Ebene und im Rahmen der BDSG-Novellierung die Chance, die Datenverarbeitung auf Grundlage biometrischer Fernidentifikationssysteme in öffentlich zugänglichen Räumen zu verbieten.
Ich bitte Sie daher um Folgendes: Setzen Sie sich innerhalb Ihrer Fraktion und im Innenausschuss oder im Ausschuss für Digitales dafür ein, dass das BDSG in 2. Lesung um ein Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verwendung biometrischer Fernidentifizierungssysteme (Art. 3 Nr. 41 KI-VO) in öffentlich zugänglichen Räumen ergänzt wird. Dies ist mit der KI-Verordnung vereinbar. Im Rahmen der genannten Sachverständigenanhörung wurden hierzu auch konkrete Formulierungsvorschläge vorgelegt.
Außerdem würde ich Sie bitten sich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die anstehenden tiefen Einschnitte durch neue Befugnisse im Sicherheitspaket der Bundesregierung nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Die Schnelligkeit, mit der grundlegende Fragestellungen im Windschatten anderer Themen, die in den Debatten klar im Vordergrund stehen, abgehandelt und besiegelt werden sollen, ist einem parlamentarischen Verfahren bei solch einer ernsten Angelegenheit nicht würdig.
Es ist unser aller Verantwortung, undemokratischen Kräften keine Werkzeuge auf den Schreibtisch zu legen, die diese missbrauchen können – und werden.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
ihr*e Bürger*in
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